Hasbro's Globale Grundsätze der Geschäftsethik
Hasbro, Inc. mitsamt den zugehörigen Unternehmen hat sich dem Ziel verschrieben, die Geschäftstätigkeit auf der Basis hoher ethischer Grundsätze und Verhaltensregeln auszuüben. Wir setzen wir uns zudem dafür ein, dass unsere Lieferanten und Lizenznehmer diesem Beispiel folgen und ihre Geschäfte gemäß des vorgelebten Verhaltenskodex verfolgen. Hasbro ist sich bereits seit langem über die Qualität und Gestaltung der Arbeitsbedingungen in verschiedenen Ländern dieser Welt bewusst. Unser Unternehmen arbeitet an kontinuierlichen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für diejenigen, die an der Herstellung unserer Spiele und Spielwaren beteiligt sind. Wir legen großen Wert darauf, unseren Konsumenten versichern zu können, dass die Herstellung der von Hasbro oder unseren Lieferanten und Lizenznehmer angebotenen Spielwaren unter Einhaltung der hier nachfolgend beschriebenen Arbeitsbedingungen erfolgt. Wir distanzieren uns ausdrücklich von menschenunwürdigen oder ausbeuterischen Arbeitsbedingungen. Durch Einführung unserer Globalen Grundsätze der Geschäftsethik (Global Business Ethics Principles) können wir sicherstellen, dass Produktionsstätten, die an der Herstellung von Hasbro-Produkten beteiligt sind, die Anforderungen Hasbros in diesem Bereich verstehen und einhalten. Sämtliche Produktionsstätten sind zur Teilnahme an diesem Programm und zur Einhaltung dieser Grundsätze verpflichtet.
1. Zwangsarbeit - Hasbro duldet bei der Herstellung seiner Produkte keinerlei Zwangsarbeit. Dies beinhaltet Sträflings- und auf eine sonstige Art und Weise erzwungene oder verpflichtende Arbeit*. Die Tätigkeit einschließlich anfallender Überstunden erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis.
2. Kinderarbeit - Der Einsatz von Kinderarbeit ist verboten. Alle Beschäftigen in Werken, die Hasbro-Produkte produzieren, müssen entweder ein Mindestalter von sechzehn** Jahren oder ein Alter, zu dem die gesetzlich vorgeschriebene Schulbildung abgeschlossen ist, aufweisen. Dieses Alter variiert und kann in einigen Ländern über sechzehn Jahren liegen.
3. Arbeitszeiten und Vergütung - Die Produktionsstätten sind zur Einhaltung der landesweit und vor Ort geltenden Gesetze zu Arbeitszeiten und Vergütung, einschließlich der Regelungen zu Mindestlöhnen verpflichtet. Die Vergütung muss sich an der Höhe der im Land sonst üblichen Löhne und Gehälter orientieren oder darüber liegen. Die Mitarbeiter erhalten die landesweit oder vor Ort gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen.
Die reguläre Arbeitszeit soll achtundvierzig (48) Stunden in der Woche bei einem freien Tag alle sieben Tage nicht überschreiten. Bei durch geschäftliche Entwicklungen bedingt anfallenden Überstunden werden den Arbeitnehmern die zusätzlich über die reguläre Arbeitszeit hinaus geleisteten Arbeitsstunden angemessen vergütet.
4. Arbeitsschutz - Die Produktionsstätten haben für die Gestaltung eines sicheren und die Gesundheit nicht gefährdenden Arbeitsumfelds Sorge zu tragen. Diese Bestimmungen erstrecken sich ggf. auch auf Schlafstätten. Hasbro erwartet von den Produktionsstätten, dass sie bei ihren Mitarbeitern ein Bewusstsein für alle die Sicherheit und den Arbeitsschutz betreffenden Aspekte schaffen. Dies beinhaltet Fragen zu Brandschutz, Evakuierung, korrektem Einsatz von Sicherheitsausrüstung, Grundsätzen der Ersten Hilfe sowie zur Entsorgung von Sondermüll und gesundheitsgefährdenden Stoffen.
5. Missbrauch und Diskriminierung - Den Mitarbeitern in den Produktionsstätten ist mit Würde und Respekt zu begegnen. Kein Mitarbeiter soll sich Missbrauch oder gegen die Verhältnismäßigkeit verstoßenden disziplinarischen Handlungen sowie der Diskriminierung im Arbeitsalltag oder Einstellungsprozess aufgrund von Nationalität, Herkunft, politischer Meinung, sexueller Neigung, Alter oder Geschlecht ausgesetzt sehen.
6. Kommunikation der Grundsätze - Die Produktionsstätten werden die hier beschriebenen Grundsätze an ihre Mitarbeiter mündlich oder in Schriftform in angemessener Weise kommunizieren. Die Produktionsstätten sind darüber hinaus zu regelmäßig stattfindenden Mitarbeiterschulungen zu diesen Grundsätzen verpflichtet.
7. Annahme von Vergünstigungen - Hasbro duldet keine Produktionsstätten, die bei der Ausübung ihrer Geschäfte gegen die Einhaltung ethischer Grundsätze verstoßen. Hasbro wendet sich ausdrücklich gegen den Einsatz von Geschenken, Schmiergeldern oder Bestechungen jeglicher Form, mit der Absicht, bei Hasbro einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen.
8. Auswirkungen auf die Umwelt - Hasbro verpflichtet sich zur Schaffung und Einhaltung von Umweltprogrammen und unterstützt den Abbau von Müll und den Einsatz recyclebarer Materialien. Die Produktionsstätten sind zur Einhaltung der bestehenden Umweltgesetze und einer sicheren Entsorgung von gesundheitsgefährdendem Sondermüll verpflichtet. Aus diesem Grund bemüht sich Hasbro um die Zusammenarbeit mit Produktionsstätten, die einen gleich gearteten umweltpolitischen Ansatz verfolgen und ihre Produktionen kontinuierlich auf die Verträglichkeit mit der Umwelt abstimmen.
9. Freie Wahl der Verbandszugehörigkeit - Hasbro erkennt die Rechte aller Mitarbeiter an, sich rechtlich zulässigen Verbänden anzuschließen oder auch nicht anzuschließen, ohne unzulässige Intervention von Seiten Hasbros.
10. Inspektion - Hasbro ist zur Überprüfung der Einhaltung der hierin genannten Grundsätze zu einer regelmäßigen Inspektion der Produktionsstätten und Wohnbedingungen berechtigt. Die Inspektionen können weiterhin eine Prüfung der Bücher zu Produktionszahlen und -bedingungen sowie Einblicke in die von den Produktionsstätten geführten Listen zu Arbeitszeit, Löhnen und Gehältern erhalten. Auch wenn Hasbro bei Zuwiderhandlungen zu einer sofortigen Beendigung der Geschäftsbeziehung mit diesem Lieferanten oder Lizenznehmer berechtigt ist, wird sich Hasbro um ein Fortsetzen der bestehenden Geschäftsbeziehung bemühen, die im Zuge der Inspektionen entdeckten Auffälligkeiten unverzüglich ansprechen und lösen. Für alle während der Prüfung entdeckten Probleme verlangt Hasbro einen detaillierten schriftlichen Ablaufplan zu deren Behebung. Sollten keine Korrekturmaßnahmen erfolgen, kann das zum sofortigen Beenden der Geschäftsbeziehung führen.
11. Bestätigung - Hasbro verlangt von den Produktionsstätten eine schriftliche Bestätigung für die Einhaltung der hierin genannten Grundsätze.
12. Einhaltung geltenden Rechts - Die Produktionsstätten sichern die Einhaltung nationalen Rechts des Landes, in dem sie ihre Geschäftstätigkeit ausüben, zu. Sie gewährleisten die Einhaltung der vor Ort für ihre Geschäftstätigkeit geltenden Gesetze und Bestimmungen und Branchenstandards. Sollte es einen Konflikt zwischen den hier beschriebenen und den in dem Land oder vor Ort geltenden Bestimmungen und Gesetze geben, so haben die Produktionsstätten diejenigen Bestimmungen mit dem jeweils höheren Standard einzuhalten.
Als Mitglied der Toy Industries of America verfolgt Hasbro mit großem Interesse und Einsatz die Bemühungen der gesamten Branche zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den jeweiligen Fabriken. In einem Ansatz zur Konsolidierung der angestrengten Bemühungen, verwendet Hasbro als Basis für die Überwachung der betreffenden Produktionsstätten die Checkliste des International Council of Toy Industries (ICTI) und die einen Leitfaden und Korrekturmaßnahmen enthaltenden Dokumente. Die ICTI-Checkliste und Leitfäden enthalten detaillierte und zur Einhaltung der oben angeführten Grundsätze notwendige Angaben. Hasbro erwartet von seinen Betriebsstätten außerdem eine ICTI-Zertifizierung durch ein anerkanntes Audit-Unternehmen. Während sich Hasbro weiterhin das Recht auf die Durchführung eigener Audits vorbehält, genügt in der Regel die ICTI-Zertifizierung durch ein anerkanntes Audit-Unternehmen. Die ICTI-Checkliste sowie die einen Leitfaden und Korrekturmaßnahmen enthaltenden Dokumente können unter der folgenden Adresse abgerufen werden: http://www.toy-icti.org/info/code.htm
* Rehabilitationsprogramme werden von Fall zu Fall durch Hasbro überprüft.
** In Einzelfällen kann eine Einstellung von Arbeitnehmern unter 16 Jahren statthaft sein, wenn diese in Einhaltung des IAO-Übereinkommens 138 erfolgt.